Home | Kontakt | Impressum

Galt das Internet anfangs noch als Spielwiese für Techniker, ist es mittlerweile zu einem seriösen Geschäftsfeld mit festen Regeln geworden.
Dennoch hat ein Grossteil der Seitenbetreiber die zu Jahresbeginn 2002 verschärften Informationspflichten bisher nicht umgesetzt. Damit setzen sich die Betreiber von Webseiten und Online-Shops der Gefahr von empfindlichen Bußgeldern und Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbraucherverbänden aus.
Für Betreiber von Online-Shops entsteht noch ein weiteres Problem: Durch Nicht-Einhaltung der Informationspflichten verlängert sich das Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden bis zu 6 Monaten.
Zielsetzung der Neuregelungen für das anonyme Internetgeschäft ist die Stärkung der Rechte des Verbrauchers und die Schaffung von mehr Rechtssicherheit und Transparenz für Verbraucher und Betreiber. Mit den Neuregelungen sind EU-Richtlinien – wie z. B. die "E-Commerce-Richtlinie" – in gültiges deutsches Recht umgewandelt worden. Davon sind vor allem folgende Gesetze betroffen:

Vor der Anpassung der Websites an die gesetzlichen Neuregelungen stellt sich dem Betreiber die Frage, ob es sich bei seiner Website um einen Mediendienst oder Teledienst handelt oder ob sie in Teilen die Eigenschaften beider Dienste aufweist. Um hier eine Zuordnung treffen zu können, ist eine genaue Analyse des Internet-Auftritts notwendig.
Nach der grundsätzlichen Zuordnung liegt das Augenmerk auf der Analyse der Arbeitsabläufe und Prozesse, die z. B. bei der Kontaktaufnahme, beim Online-Shopping oder beim Beantragen eines Newsletters vom User zu durchlaufen sind. Diese gehören auf den Prüfstand und müssen ggf. angepasst werden. Je nach inhaltlichem Darstellungsschwerpunkt sind Prüfungen und Anpassungen in den Bereichen Impressum, Kontaktaufnahme und Online-Shopping zentrale Forderungen des Gesetzgebers.
Wir unterstützen Sie, um durch drei aufeinander abgestimmte Schritte schnell und sicher Rechtssicherheit zu erreichen: