Galt das Internet anfangs noch als Spielwiese für Techniker, ist es
mittlerweile zu einem seriösen Geschäftsfeld mit festen Regeln geworden.
Dennoch hat ein Grossteil der Seitenbetreiber die zu Jahresbeginn 2002 verschärften
Informationspflichten bisher nicht umgesetzt. Damit setzen sich die Betreiber
von Webseiten und Online-Shops der Gefahr von empfindlichen Bußgeldern
und Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbraucherverbänden aus.
Für Betreiber von Online-Shops entsteht noch ein weiteres Problem: Durch
Nicht-Einhaltung der Informationspflichten verlängert sich das Widerrufs-
und Rückgaberecht des Kunden bis zu 6 Monaten.
Zielsetzung der Neuregelungen für das anonyme Internetgeschäft ist
die Stärkung der Rechte des Verbrauchers und die Schaffung von mehr Rechtssicherheit
und Transparenz für Verbraucher und Betreiber. Mit den Neuregelungen
sind EU-Richtlinien – wie z. B. die "E-Commerce-Richtlinie"
– in gültiges deutsches Recht umgewandelt worden. Davon sind vor
allem folgende Gesetze betroffen:
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Teledienstegesetz (TDG)
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Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)
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Bürgerliches Gesetzbuch BGB zzgl. Informations-Verordnung zum BGB
(InfoVO)
Vor der Anpassung der Websites an die gesetzlichen Neuregelungen stellt sich
dem Betreiber die Frage, ob es sich bei seiner Website um einen Mediendienst
oder Teledienst handelt oder ob sie in Teilen die Eigenschaften beider Dienste
aufweist. Um hier eine Zuordnung treffen zu können, ist eine genaue Analyse
des Internet-Auftritts notwendig.
Nach der grundsätzlichen Zuordnung liegt das Augenmerk auf der Analyse
der Arbeitsabläufe und Prozesse, die z. B. bei der Kontaktaufnahme, beim
Online-Shopping oder beim Beantragen eines Newsletters vom User zu durchlaufen
sind. Diese gehören auf den Prüfstand und müssen ggf. angepasst
werden. Je nach inhaltlichem Darstellungsschwerpunkt sind Prüfungen und
Anpassungen in den Bereichen Impressum, Kontaktaufnahme und Online-Shopping
zentrale Forderungen des Gesetzgebers.
Wir unterstützen Sie, um durch drei aufeinander abgestimmte Schritte schnell
und sicher Rechtssicherheit zu erreichen:
- Check Ihrer Website(s) mit dem Ergebnis eines Massnahmenkatalogs
- Darauf spezialisierte Durchführung der Änderungsmassnahmen
- Rechtliche Begutachtung und Freigabe durch Ihren Rechtsanwalt oder unseren
Partner